Die Reichskulturkammer (RKK) wurde 1933 von der nationalsozialistischen Regierung unter Adolf Hitler gegründet. Sie war eine zentrale Institution zur Kontrolle und Regulierung von Kunst, Kultur und Medien im nationalsozialistischen Deutschland. Die RKK hatte die Aufgabe, die nationalsozialistische Ideologie zu fördern und zu verbreiten, sowie eine einheitliche Kulturpolitik zu etablieren.
Die Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer war für Künstler und Kulturschaffende verpflichtend. Jeder, der in den Bereichen Kunst, Film, Literatur, Musik, Theater oder Presse tätig war, musste sich registrieren lassen und den Mitgliedsbeitrag zahlen.
Die RKK hatte verschiedene Fachkammern für die einzelnen Bereiche der Kultur, wie zum Beispiel die Reichsfilmkammer, die Reichstheaterkammer und die Reichspressekammer. Jede Kammer hatte eigene Aufgaben und Regeln, um sicherzustellen, dass die Inhalte den nationalsozialistischen Idealen entsprachen.
Die RKK übte eine strenge Zensur aus und kontrollierte den Inhalt von Büchern, Zeitungen, Filmen, Theaterstücken und Kunstwerken. Wer gegen die nationalsozialistische Propaganda verstieß oder als "entartet" eingestufte Kunst schuf, wurde ausgeschlossen und konnte nicht mehr öffentlich arbeiten.
Die Reichskulturkammer hatte massive Auswirkungen auf die Kulturszene in Deutschland. Viele Künstler wurden verfolgt und vertrieben, während Kulturschaffende, die dem nationalsozialistischen Regime nahestanden, gefördert wurden. Die RKK spielte eine zentrale Rolle bei der Gleichschaltung der Kultur und Medien im nationalsozialistischen Deutschland. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Reichskulturkammer aufgelöst und ihre Aktivitäten wurden als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.
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