Die Reichsregierung war die Regierung des Deutschen Reiches während der Zeit des Kaiserreichs (1871-1918) und der Weimarer Republik (1919-1933). Sie wurde vom Kaiser oder vom Reichspräsidenten ernannt und bestand aus den verschiedenen Ministerien und Ministerpräsidenten.
Im Kaiserreich war die Reichsregierung dem Kaiser direkt unterstellt und wurde vom Reichskanzler geleitet. Der Reichskanzler wurde vom Kaiser ernannt und konnte nur auf seine Zustimmung hin entlassen werden. Die Reichsregierung hatte die Aufgabe, die politischen Geschäfte und die Verwaltung des Deutschen Reiches zu führen.
In der Weimarer Republik änderte sich die Rolle der Reichsregierung. Der Reichspräsident wurde vom Volk gewählt und war das Oberhaupt des Staates. Die Reichsregierung, geleitet vom Reichskanzler, war nun dem Reichspräsidenten verantwortlich. Die Reichsregierung hatte die Aufgabe, die politischen Entscheidungen zu treffen, die Außenpolitik zu gestalten und die verschiedenen Ministerien zu leiten.
Die Reichsregierung spielte eine wichtige Rolle in der deutschen Politik und war maßgeblich für die Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen verantwortlich. Sie war jedoch auch stark von den politischen und sozialen Entwicklungen ihrer Zeit geprägt, wie zum Beispiel den Spannungen zwischen den politischen Parteien und den sozialen Unruhen in der Weimarer Republik.
Am 30. Januar 1933 übernahm Adolf Hitler die Macht in Deutschland und etablierte eine neue Form der Regierungsführung. Die Reichsregierung wurde durch die nationalsozialistische Regierung ersetzt, die das politische System des Deutschen Reiches grundlegend veränderte.
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