Der Titel "Reichspräsident" wurde in der Weimarer Republik in Deutschland verwendet, die von 1919 bis 1933 existierte. Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt und das symbolische Oberhaupt des Deutschen Reiches.
Der erste Reichspräsident war Friedrich Ebert, der von 1919 bis zu seinem Tod im Jahr 1925 im Amt war. Er wurde durch eine indirekte Wahl durch die Nationalversammlung gewählt. Nachfolgende Reichspräsidenten waren Paul von Hindenburg (1925-1934) und Adolf Hitler (1934-1945), der jedoch den Titel "Führer und Reichskanzler" annahm und somit die Position des Reichspräsidenten übernahm.
Der Reichspräsident hatte verschiedene Aufgaben und Befugnisse. Dazu gehörten die Ernennung des Reichskanzlers und seiner Minister, die Auflösung des Reichstags, die Ernennung von Beamten und Richtern, die Verabschiedung von Notverordnungen und das Begnadigungsrecht. In einigen Fällen konnte der Reichspräsident auch die Notverordnung einsetzen, um wichtige Entscheidungen ohne Zustimmung des Parlaments zu treffen.
Die Rolle des Reichspräsidenten war aufgrund des parlamentarischen Systems der Weimarer Republik umstritten. Viele sahen den Reichspräsidenten als zu mächtig an und befürchteten einen Missbrauch der Befugnisse. Hindenburg nutzte seine Position in den späteren Jahren seiner Amtszeit, um den Aufstieg Hitler NSDAP zu ermöglichen.
Mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der Nationalsozialisten wurde der Titel des Reichspräsidenten obsolet, da Hitler alle politischen Ämter vereinigte und zum Führer des Deutschen Reiches ernannt wurde.
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