Der Reichskanzler war der Regierungschef des Deutschen Kaiserreichs (1871-1918) und der Weimarer Republik (1919-1933).
Im Deutschen Kaiserreich wurde der Reichskanzler vom Kaiser ernannt und konnte diesen auch entlassen. Der erste Reichskanzler des Kaiserreichs war Otto von Bismarck, der von 1871 bis 1890 im Amt war. Er spielte eine entscheidende Rolle bei der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und der Umsetzung von Bismarckscher Politik wie beispielsweise die Einführung von Sozialversicherungen.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Kaiserreichs wurde die Weimarer Republik gegründet. In diesem System wurde der Reichskanzler vom Reichspräsidenten ernannt und wurde vom Parlament bestätigt. Ein bekannter Reichskanzler der Weimarer Republik war Gustav Stresemann, der von 1923 bis 1929 im Amt war und maßgeblich an der Stabilisierung der deutschen Wirtschaft nach der Hyperinflation beteiligt war.
Die Rolle des Reichskanzlers war sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik von großer Bedeutung, da er die Richtlinien der Regierungspolitik festlegte und eine Schlüsselrolle bei der Gesetzgebung und der Außenpolitik spielte.
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