Was ist reichskanzler?

Reichskanzler

Der Reichskanzler war ein Amt im Deutschen Reich von 1871 bis 1945. Es war das höchste Regierungsamt und vergleichbar mit dem heutigen Bundeskanzleramt. Der Reichskanzler war de facto der Regierungschef des Reiches, obwohl der Kaiser nominell das Staatsoberhaupt war.

Aufgaben und Befugnisse:

  • Leitung der Reichsregierung: Der Reichskanzler leitete die Sitzungen der Reichsregierung und war für die Koordination der Regierungsarbeit verantwortlich.
  • Vertretung des Reiches: Der Reichskanzler vertrat das Reich nach außen, schloss Verträge mit anderen Staaten und empfing ausländische Diplomaten.
  • Gesetzgebung: Der Reichskanzler brachte Gesetzesentwürfe in den Reichstag ein und war an der Verabschiedung von Gesetzen beteiligt.
  • Ernennung von Ministern: Der Reichskanzler schlug dem Kaiser die Ernennung von Reichsministern vor.

Historische Entwicklung:

  • Deutsches Kaiserreich (1871-1918): Otto von Bismarck war der erste Reichskanzler des Deutschen Reiches und prägte die Politik des Reiches maßgeblich. In dieser Zeit war der Kanzler stark vom Kaiser abhängig.
  • Weimarer Republik (1919-1933): In der Weimarer Republik war der Reichskanzler vom Vertrauen des Reichstags abhängig und hatte eine schwächere Position als im Kaiserreich. Die Instabilität der Weimarer Republik führte zu häufigen Kanzlerwechseln. Mehr Informationen zur Weimarer%20Republik.
  • Nationalsozialismus (1933-1945): Adolf Hitler nutzte das Amt des Reichskanzlers, um die nationalsozialistische Diktatur zu errichten. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg vereinte er die Ämter des Reichskanzlers und Reichspräsidenten in seiner Person. Mehr Informationen zum Nationalsozialismus.

Bedeutende Reichskanzler:

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amt des Reichskanzlers durch das Amt des Bundeskanzlers in der Bundesrepublik Deutschland ersetzt.