Die Schweigepflicht bezeichnet die Pflicht von Personen, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. In der Regel betrifft die Schweigepflicht insbesondere Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Psychologen, Sozialarbeiter und Lehrer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit sensible persönliche Informationen erhalten.
Die Schweigepflicht ist gesetzlich geregelt und kann je nach Berufsgruppe und Land unterschiedlich ausgestaltet sein. Verstöße gegen die Schweigepflicht können rechtliche Konsequenzen haben, wie z.B. Schadensersatzforderungen oder berufliche Konsequenzen.
Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Vertrauensverhältnis zwischen demjenigen, der die Informationen preisgibt, und demjenigen, der sie empfängt. Sie ist somit eine wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Menschen in Beratungs- und Betreuungssituationen.
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