Das Reichsgesetzblatt (RGB) war eine amtliche Veröffentlichung des Deutschen Reiches, in der die Gesetze und Verordnungen des Reiches publiziert wurden. Es wurde erstmals im Jahr 1871 im Zuge der Gründung des Deutschen Kaiserreiches eingeführt und bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 fortgeführt.
Das Reichsgesetzblatt wurde vom Reichsinnungsministerium bzw. später vom Reichsministerium des Inneren herausgegeben. Es erschien anfangs wöchentlich, später monatlich und enthielt alle Gesetze, Verordnungen, Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen im Namen des Deutschen Reiches.
Das RGB war in einzelne Teile untergliedert, wie "Teil A" für Gesetze und Verordnungen des Reichs oder "Teil B" für Allgemeine Verfügung und Bekanntmachungen von Behörden und Gerichten. Des Weiteren gab es auch gesonderte Beilagen zur Publikation von wichtigen Dokumenten wie Staatsverträgen.
Das Reichsgesetzblatt diente als offizielles Verkündungsorgan des Deutschen Reiches und hatte Rechtsgültigkeit. Es war eine wichtige Quelle für Juristen, Verwaltungsbeamte und interessierte Bürger, um über aktuelle Gesetze und Verordnungen informiert zu sein. Auch heute noch stellen die Ausgaben des Reichsgesetzblatts eine historische Dokumentation dar, die für juristische oder historische Forschung verwendet werden kann.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Reichsgesetzblatt eingestellt und später in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesgesetzblatt ersetzt. In der DDR gab es das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik (GBl.), welches das Reichsgesetzblatt der Weimarer Republik fortsetzte.
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