Ein Rechtsgeschäft ist eine Willenserklärung, die darauf abzielt, Rechtsfolgen herbeizuführen. Es kann entweder einseitig oder gegenseitig sein. Einseitige Rechtsgeschäfte erfordern nur eine Willenserklärung, wie z.B. eine Kündigung. Gegenseitige Rechtsgeschäfte erfordern hingegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen, wie z.B. ein Kaufvertrag.
Rechtsgeschäfte können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden, je nach den gesetzlichen Anforderungen. In einigen Fällen wird auch die notarielle Beurkundung des Rechtsgeschäfts erforderlich sein.
Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen, der Einhaltung von Formvorschriften und der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften.
Rechtsgeschäfte können verschiedene Arten haben, z.B. Verträge, Testamente, Schenkungen oder Erklärungen rechtsgeschäftlicher Art. Jedes Rechtsgeschäft hat seine eigenen rechtlichen Konsequenzen und kann rechtliche Verpflichtungen für die beteiligten Parteien mit sich bringen.
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