Der Rechtspositivismus ist eine philosophische Position, die besagt, dass das Recht eine menschengemachte Institution ist, die auf positiven Gesetzen und Regeln basiert. Diese Gesetze werden von Autoritäten wie Regierungen oder Gesetzgebern geschaffen und durchgesetzt.
Ein zentraler Aspekt des Rechtspositivismus ist die Trennung von Recht und Moral. Rechtliche Normen sind nach rechtspositivistischer Auffassung nicht von moralischen Normen abgeleitet, sondern stehen unabhängig von diesen. Das bedeutet, dass ein Gesetz auch dann gültig sein kann, wenn es moralisch fragwürdig erscheint.
Der Rechtspositivismus wurde im 19. Jahrhundert von den Juristen John Austin und H.L.A. Hart entwickelt. Austin argumentierte, dass Recht auf Befehlen und Strafen beruht, während Hart betonte, dass Recht auf sozialen Regeln und Anerkennung basiert.
Kritiker des Rechtspositivismus argumentieren, dass diese Position die moralische Dimension des Rechts vernachlässigt und dazu führen kann, dass ungerechte oder unethische Gesetze gerechtfertigt werden. Dennoch ist der Rechtspositivismus nach wie vor eine wichtige und einflussreiche Perspektive in der Rechtsphilosophie.
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