Ein Rechtsgeschäft ist eine Willenserklärung, die darauf abzielt, Rechtsfolgen herbeizuführen. Es ist eine Handlung, die rechtlich relevant ist und eine Übertragung von Rechten und Pflichten zwischen den Beteiligten zur Folge hat. Ein Rechtsgeschäft kann entweder einseitig oder zweiseitig sein, je nachdem, ob eine oder mehrere Parteien beteiligt sind.
Zu den verschiedenen Arten von Rechtsgeschäften zählen beispielsweise Kaufverträge, Mietverträge, Schenkungen, Testamente und viele andere. Rechtsgeschäfte müssen bestimmten Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein, und dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Ein Rechtsgeschäft setzt grundsätzlich voraus, dass die beteiligten Personen geschäftsfähig sind und ihre Willenserklärungen freiwillig und ernsthaft abgeben. Bei einem Rechtsgeschäft entstehen Rechte und Pflichten für die Beteiligten, die sie im Rahmen des geltenden Rechts einfordern können.
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