Ein Rechtsreferendar ist eine Person, die nach dem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften eine praktische Ausbildung zum Volljuristen durchläuft. Diese Ausbildung findet in der Regel in Form eines zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienstes statt, der auch Referendariat genannt wird. Während des Referendariats arbeitet der Rechtsreferendar in verschiedenen juristischen Bereichen, wie Anwaltskanzleien, Gerichten oder Verwaltungsbehörden.
Der Rechtsreferendar durchläuft während des Referendariats verschiedene Stationen, die in der Regel aus einer Wahlstation, einer Verwaltungs- oder Behördenstation und einer Gerichtsstation bestehen. Während dieser Stationen sammelt der Rechtsreferendar praktische Erfahrungen und lernt die verschiedenen juristischen Arbeitsfelder kennen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats und der bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann der Rechtsreferendar als Volljurist arbeiten und beispielsweise als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder in der Verwaltung tätig sein.
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