Was ist rechtsreferendar?

Rechtsreferendar: Ausbildung und Aufgaben

Ein Rechtsreferendar, auch Jurist im Vorbereitungsdienst genannt, befindet sich in der praktischen Ausbildung nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Diese Ausbildung ist ein obligatorischer Bestandteil des Jurastudiums in Deutschland und bereitet auf das Zweite Juristische Staatsexamen, das sogenannte Assessorexamen, vor. Nach erfolgreichem Bestehen des Assessorexamens ist man Volljurist und kann verschiedene juristische Berufe ausüben.

Dauer und Ablauf:

  • Die Dauer des Referendariats beträgt in der Regel zwei Jahre.
  • Es gliedert sich in verschiedene Stationen, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken.

Typische Stationen:

  • Zivilgericht: Hier lernt der Referendar die Arbeit eines Zivilrichters kennen.
  • Staatsanwaltschaft oder Strafgericht: Hier wird Einblick in die Strafverfolgung und die Arbeit von Strafgerichten gewährt.
  • Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht: Hier lernt der Referendar das öffentliche Recht kennen.
  • Anwaltsstation: Hier arbeitet der Referendar in einer Anwaltskanzlei und lernt die praktische Arbeit eines Rechtsanwalts kennen.
    • Anwaltsstation (Hinweis: Evtl. kein direkter Eintrag, ggf. allgemeiner zu Anwaltschaft suchen)

Aufgaben eines Rechtsreferendars:

  • Aktenstudium: Sorgfältige Einarbeitung in die jeweiligen Fälle.
  • Entwurf von Schriftsätzen und Urteilen: Erstellung von Entwürfen unter Anleitung des Ausbilders.
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen: Beobachtung und Analyse von Gerichtsverhandlungen.
  • Rechtsberatung (in begrenztem Umfang): Beratung von Mandanten unter Aufsicht.

Ziel des Referendariats:

Das Ziel des Referendariats ist es, den Referendaren die notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, um als Volljuristen arbeiten zu können. Es soll die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen ergänzen.