Ein Rechtsreferendar, auch Jurist im Vorbereitungsdienst genannt, befindet sich in der praktischen Ausbildung nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Diese Ausbildung ist ein obligatorischer Bestandteil des Jurastudiums in Deutschland und bereitet auf das Zweite Juristische Staatsexamen, das sogenannte Assessorexamen, vor. Nach erfolgreichem Bestehen des Assessorexamens ist man Volljurist und kann verschiedene juristische Berufe ausüben.
Dauer und Ablauf:
Typische Stationen:
Aufgaben eines Rechtsreferendars:
Ziel des Referendariats:
Das Ziel des Referendariats ist es, den Referendaren die notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, um als Volljuristen arbeiten zu können. Es soll die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen ergänzen.
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