Was ist pflichtverteidiger?

Pflichtverteidiger in Deutschland

Ein Pflichtverteidiger wird einem Beschuldigten in einem Strafverfahren beigeordnet, wenn dieser sich keinen eigenen Verteidiger leisten kann oder wenn die Schwere der Tat bzw. die Komplexität des Verfahrens eine Verteidigung als notwendig erachtet. Die Beiordnung erfolgt durch das Gericht.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?

Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht in folgenden Fällen (Auszug):

  • Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird.
  • Wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet.
  • Wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.
  • Wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist oder der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Wer kann Pflichtverteidiger sein?

Grundsätzlich kann jeder zugelassene Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt werden. Der Beschuldigte hat jedoch das Recht, einen bestimmten Rechtsanwalt vorzuschlagen. Das Gericht ist an diesen Vorschlag gebunden, solange keine wichtigen Gründe dagegen sprechen (z.B. Überlastung des Anwalts).

Kosten

Die Kosten für den Pflichtverteidiger trägt zunächst die Staatskasse. Im Falle einer Verurteilung kann der Beschuldigte jedoch zur Kostenerstattung verpflichtet werden.

Rechte des Beschuldigten

Auch mit einem Pflichtverteidiger hat der Beschuldigte alle Rechte, die ihm auch mit einem Wahlverteidiger zustehen. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, das Recht zur Teilnahme an Vernehmungen und das Recht, Beweisanträge zu stellen. Die Kommunikation mit dem Pflichtverteidiger ist vertraulich.