Was ist untersuchungshaft?

Untersuchungshaft in Deutschland

Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine Zwangsmaßnahme im deutschen Strafprozessrecht, die vor einer rechtskräftigen Verurteilung angeordnet werden kann. Sie dient dazu, die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen oder weitere Straftaten zu verhindern.

Grundlagen & Voraussetzungen:

  • Die U-Haft ist in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
  • Sie darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, also hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.
  • Zusätzlich muss ein Haftgrund vorliegen, zum Beispiel:

Anordnung & Dauer:

  • Die U-Haft wird durch einen Haftbefehl des zuständigen Richters angeordnet.
  • Der Haftbefehl muss die Tat, den Tatverdacht und den Haftgrund konkret bezeichnen.
  • Die U-Haft darf nur so lange dauern, wie der Haftgrund besteht und die Fortdauer der Haft verhältnismäßig ist. Regelmäßige Haftprüfung <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Haftprüfung">https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Haftprüfung</a> ist vorgesehen.
  • Die Dauer der U-Haft wird auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet.

Rechte des Beschuldigten:

  • Recht auf einen Verteidiger <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Verteidiger">https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Verteidiger</a>
  • Recht auf Anhörung vor Erlass des Haftbefehls (soweit möglich)
  • Recht auf Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl
  • Recht auf Akteneinsicht durch den Verteidiger
  • Recht auf Kontakt zu Angehörigen und dem Verteidiger

Besonderheiten:

  • Für Jugendliche gelten besondere Regelungen.
  • Die U-Haft ist eine Ausnahme und soll nur als ultima ratio angeordnet werden. Mildere Mittel, wie z.B. Meldeauflagen, sind vorrangig zu prüfen.