Der Ausforschungsbeweis, auch "fishing expedition" genannt, bezeichnet im juristischen Kontext die unspezifische, ziellose Beweisantragsstellung, die darauf abzielt, durch die Beweiserhebung erst mögliche Beweise oder Tatsachen zu ermitteln. Das Ziel ist also nicht, bereits bekannte Tatsachen zu beweisen, sondern erst Informationen zu gewinnen, die überhaupt eine Grundlage für eine Behauptung liefern könnten.
Merkmale:
Zulässigkeit:
Der Ausforschungsbeweis ist in der Regel unzulässig. Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, Beweise zu erheben, um erst Tatsachen zu ermitteln. Ein Beweisantrag muss sich auf eine konkrete Tatsachenbehauptung beziehen, die für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist.
Ausnahmen/Grenzen:
Es gibt Fälle, in denen die Grenzen zum Ausforschungsbeweis verschwimmen und eine Beweiserhebung trotz gewisser Unschärfen zulässig sein kann:
Konsequenzen:
Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis wird vom Gericht zurückgewiesen. Dies kann dazu führen, dass eine Partei ihren Anspruch nicht beweisen kann und den Rechtsstreit verliert. Es ist daher wichtig, Beweisanträge sorgfältig zu formulieren und sich auf konkrete Tatsachenbehauptungen zu stützen.
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