Der Ausforschungsbeweis ist ein rechtlicher Begriff, der in Deutschland im Zusammenhang mit der Strafprozessordnung verwendet wird. Es bezieht sich auf die gerichtliche Anordnung, Ermittlungsmaßnahmen zu treffen, um Beweise zu sammeln, die zur Aufklärung eines Straftatbestandes oder zur Verteidigung des Beschuldigten dienen.
Im Rahmen eines Ausforschungsbeweises können beispielsweise Zeugenaussagen eingeholt, Akten und Daten beschlagnahmt oder Durchsuchungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, belastende oder entlastende Beweise zu sichern, um die Wahrheit im Rahmen eines Strafverfahrens herauszufinden.
Der Ausforschungsbeweis ist ein wichtiges Instrument in der Strafverfolgung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Fakten und Beweise berücksichtigt werden und ein faires Verfahren gewährleistet ist.
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