Was ist ausfallbürgschaft?
Ausfallbürgschaft
Eine Ausfallbürgschaft (auch: selbstschuldnerische Bürgschaft) ist eine spezielle Form der Bürgschaft, bei der der Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners sofort und ohne vorherige Mahnung oder Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden kann.
Wesentliche Merkmale:
- Direkte Inanspruchnahme: Der Gläubiger kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, sobald der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es ist kein vorheriges gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erforderlich.
- Verzicht auf Einreden: Der Bürge verzichtet bei einer Ausfallbürgschaft in der Regel auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Dies bedeutet, dass er nicht verlangen kann, dass der Gläubiger zuerst versucht, seine Forderung gegen den Hauptschuldner durchzusetzen.
- Höheres Risiko für den Bürgen: Die Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen risikoreicher als die einfache Bürgschaft, da er schneller und unkomplizierter in Anspruch genommen werden kann.
Rechtliche Grundlagen:
- Die Ausfallbürgschaft ist im deutschen Recht nicht explizit im BGB geregelt. Sie ergibt sich aber aus dem Prinzip der Vertragsfreiheit und den Regelungen zur Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB).
- Wichtig ist die eindeutige Formulierung im Bürgschaftsvertrag, dass es sich um eine Ausfallbürgschaft bzw. selbstschuldnerische Bürgschaft handelt und auf die Einrede der Vorausklage verzichtet wird.
Abgrenzung zur einfachen Bürgschaft:
Bei der einfachen Bürgschaft (§ 765 BGB) kann der Bürge die Zahlung verweigern, solange der Gläubiger nicht erfolglos versucht hat, seine Forderung gegen den Hauptschuldner durchzusetzen (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Bei der Ausfallbürgschaft entfällt diese Einrede.
Anwendungsbereiche:
Ausfallbürgschaften werden häufig in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Kreditvergabe: Banken verlangen oft Ausfallbürgschaften von Gesellschaftern oder Familienangehörigen bei der Kreditvergabe an Unternehmen oder Privatpersonen.
- Mietverhältnisse: Vermieter können eine Ausfallbürgschaft von Dritten verlangen, um sich gegen Mietausfälle abzusichern.
- Handelsgeschäfte: Lieferanten können eine Ausfallbürgschaft von Abnehmern verlangen, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
Wichtige Überlegungen für Bürgen:
- Risikobewusstsein: Bürgen sollten sich des hohen Risikos bewusst sein, das mit einer Ausfallbürgschaft verbunden ist.
- Bonitätsprüfung: Vor Übernahme einer Bürgschaft sollte die Bonität des Hauptschuldners sorgfältig geprüft werden.
- Vertragliche Regelungen: Die Bedingungen der Bürgschaft (Höhe, Laufzeit, etc.) sollten im Bürgschaftsvertrag klar geregelt sein.
- Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, sich vor der Übernahme einer Ausfallbürgschaft rechtlich beraten zu lassen.
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