Was ist zuckerkulör?
Zuckerkulör (Karamellfarbe)
Zuckerkulör, auch bekannt als Karamellfarbe, ist ein Farbstoff, der durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten (Zucker) hergestellt wird. Er wird weit verbreitet in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt, um Produkten eine braune Färbung zu verleihen.
Herstellung:
- Die Herstellung erfolgt durch Erhitzen von Zuckerarten wie Glukose, Fruktose, Saccharose oder Invertzucker.
- Während des Erhitzungsprozesses finden komplexe chemische Reaktionen statt, die zur Bildung von Polymeren führen, welche die typische braune Farbe erzeugen.
- Je nach den verwendeten Zuckern und den Herstellungsbedingungen entstehen unterschiedliche Arten von Zuckerkulör mit variierenden Farbeigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.
Arten von Zuckerkulör:
Es gibt verschiedene Klassen von Zuckerkulör, die nach dem verwendeten Herstellungsverfahren und den eingesetzten Reagenzien unterschieden werden:
- E150a (Klasse I): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten ohne Zusatz von Säuren, Laugen oder Salzen. (E150a)
- E150b (Klasse II): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfitverbindungen. (E150b)
- E150c (Klasse III): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Ammoniakverbindungen. (E150c)
- E150d (Klasse IV): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfit- und Ammoniakverbindungen. (E150d)
Anwendung:
Zuckerkulör findet breite Anwendung in verschiedenen Lebensmitteln und Getränken, darunter:
- Cola und andere Erfrischungsgetränke
- Bier und Malzgetränke
- Soßen (z.B. Sojasoße, Barbecue-Soße)
- Backwaren (z.B. Brot, Kuchen)
- Süßwaren
- Essig
- Instant-Suppen
Gesundheitliche Aspekte:
- Zuckerkulör gilt im Allgemeinen als sicher für den Konsum, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von 4-Methylimidazol (4-MEI), einer chemischen Verbindung, die bei der Herstellung bestimmter Arten von Zuckerkulör (insbesondere E150c und E150d) entstehen kann.
- Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Grenzwerte für 4-MEI in Lebensmitteln festgelegt, um die Exposition der Verbraucher zu minimieren. (EFSA)
- Es ist wichtig zu beachten, dass die Menge an 4-MEI in Lebensmitteln stark variieren kann, abhängig von der Art des verwendeten Zuckerkulörs und den Herstellungsbedingungen.
Kennzeichnung:
Zuckerkulör muss in der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden, entweder mit der Bezeichnung "Zuckerkulör" oder mit der E-Nummer (E150a, E150b, E150c oder E150d). (Kennzeichnung)