Was ist zuckerkulör?

Zuckerkulör (Karamellfarbe)

Zuckerkulör, auch bekannt als Karamellfarbe, ist ein Farbstoff, der durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten (Zucker) hergestellt wird. Er wird weit verbreitet in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt, um Produkten eine braune Färbung zu verleihen.

Herstellung:

  • Die Herstellung erfolgt durch Erhitzen von Zuckerarten wie Glukose, Fruktose, Saccharose oder Invertzucker.
  • Während des Erhitzungsprozesses finden komplexe chemische Reaktionen statt, die zur Bildung von Polymeren führen, welche die typische braune Farbe erzeugen.
  • Je nach den verwendeten Zuckern und den Herstellungsbedingungen entstehen unterschiedliche Arten von Zuckerkulör mit variierenden Farbeigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.

Arten von Zuckerkulör:

Es gibt verschiedene Klassen von Zuckerkulör, die nach dem verwendeten Herstellungsverfahren und den eingesetzten Reagenzien unterschieden werden:

  • E150a (Klasse I): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten ohne Zusatz von Säuren, Laugen oder Salzen. (E150a)
  • E150b (Klasse II): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfitverbindungen. (E150b)
  • E150c (Klasse III): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Ammoniakverbindungen. (E150c)
  • E150d (Klasse IV): Hergestellt durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zusatz von Sulfit- und Ammoniakverbindungen. (E150d)

Anwendung:

Zuckerkulör findet breite Anwendung in verschiedenen Lebensmitteln und Getränken, darunter:

  • Cola und andere Erfrischungsgetränke
  • Bier und Malzgetränke
  • Soßen (z.B. Sojasoße, Barbecue-Soße)
  • Backwaren (z.B. Brot, Kuchen)
  • Süßwaren
  • Essig
  • Instant-Suppen

Gesundheitliche Aspekte:

  • Zuckerkulör gilt im Allgemeinen als sicher für den Konsum, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich des Vorhandenseins von 4-Methylimidazol (4-MEI), einer chemischen Verbindung, die bei der Herstellung bestimmter Arten von Zuckerkulör (insbesondere E150c und E150d) entstehen kann.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Grenzwerte für 4-MEI in Lebensmitteln festgelegt, um die Exposition der Verbraucher zu minimieren. (EFSA)
  • Es ist wichtig zu beachten, dass die Menge an 4-MEI in Lebensmitteln stark variieren kann, abhängig von der Art des verwendeten Zuckerkulörs und den Herstellungsbedingungen.

Kennzeichnung:

Zuckerkulör muss in der Zutatenliste von Lebensmitteln deklariert werden, entweder mit der Bezeichnung "Zuckerkulör" oder mit der E-Nummer (E150a, E150b, E150c oder E150d). (Kennzeichnung)