Der Volksgerichtshof war ein Sondergericht in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, der von 1934 bis 1945 existierte. Er wurde von Adolf Hitler eingerichtet, um politische Gegner und Regimekritiker zu verfolgen und zu bestrafen.
Der Volksgerichtshof war bekannt für seine einseitige Parteilichkeit und Unfairness in den Verfahren. Die Richter waren alle nationalsozialistisch gesinnt und die Urteile wurden oft im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie gefällt. Es war üblich, dass die Angeklagten keine faire Verteidigung oder Rechtsmittel erhielten und die Verfahren oft auf politisch motivierten Anklagen beruhten.
Der Volksgerichtshof war bekannt für seine harten Strafen, darunter zahlreiche Todesurteile. Insgesamt wurden über 5.000 Menschen zum Tode verurteilt, darunter einige prominente Persönlichkeiten wie Mitglieder der Weißen Rose, Graf von Stauffenberg und andere Beteiligte am Attentat vom 20. Juli 1944. Auch einfache Bürger wurden wegen kleinerer Vergehen oder regimekritischer Äußerungen verurteilt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Volksgerichtshof durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst und viele der beteiligten Richter und Ankläger wurden vor Gericht gestellt und verurteilt. Der Fall des Volksgerichtshofs steht als Symbol für die Missachtung der Menschenrechte und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in der Zeit des Nationalsozialismus.
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