Die Volkskammer war das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Sie wurde 1949 gegründet und bestand bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990.
Die Volkskammer hatte die Aufgabe, die Gesetze der DDR zu verabschieden und über politische Fragen zu entscheiden. Ursprünglich bestand sie aus 400 Abgeordneten, später wurde die Anzahl auf 500 erhöht. Die Abgeordneten wurden durch Wahlen bestimmt, wobei nur eine einzige Partei, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), zugelassen war. Daher hatte die Volkskammer wenig Einfluss auf die politischen Entscheidungen, da die SED die absolute Mehrheit hatte und somit die Regierungspolitik alleine bestimmte.
Die Volkskammer tagte in Berlin und hatte auch die Aufgabe, den Staatsrat, das Staatsoberhaupt der DDR, zu wählen. Vorsitzender der Volkskammer war bis zur Wiedervereinigung 1990 Manfred Gerlach.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die Volkskammer aufgelöst und ihre Funktionen wurden von einem gesamtdeutschen Parlament, dem Deutschen Bundestag, übernommen.
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