Was ist sondernutzung?

Sondernutzung bezieht sich auf die zeitweise oder dauerhafte Nutzung von öffentlichem Raum für spezielle Zwecke außerhalb des normalen Verkehrs- oder Transportbetriebs. Dabei können private oder gewerbliche Unternehmen sowie Organisationen den öffentlichen Raum für bestimmte Aktivitäten oder Installationen beantragen.

Beispiele für Sondernutzung sind:

  1. Straßencafés und Außenterrassen von Restaurants, die den Gehweg oder andere Bereiche nutzen, um Stühle und Tische aufzustellen.
  2. Werbetafeln oder Plakatwände entlang öffentlicher Straßen, die von Unternehmen gemietet werden, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.
  3. Baustellen oder temporäre Veranstaltungen, bei denen vorübergehend zusätzlicher Platz auf öffentlichen Straßen oder Plätzen benötigt wird.
  4. Markstände oder Verkaufsstellen, die für spezielle Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Straßenfestivals temporär aufgestellt werden.
  5. Fahrrad- und Scooter-Verleihsysteme, bei denen Fahrräder oder Roller in öffentlichen Bereichen bereitgestellt werden und von Bürgern gemietet und genutzt werden können.
  6. Telekommunikationsunternehmen, die Antennen oder Funkmasten auf öffentlichen Gebäuden oder Flächen platzieren, um ihre Mobilfunkabdeckung zu verbessern.

Die Nutzung des öffentlichen Raums für Sondernutzung erfordert normalerweise eine Genehmigung oder Erlaubnis der zuständigen Behörden. Diese stellen sicher, dass die Nutzung den Vorschriften und Bestimmungen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder die öffentliche Ordnung hat. Zusätzlich können Gebühren und Vorschriften für die Sondernutzung erhoben werden, um die Nutzung zu reglementieren und den öffentlichen Raum gerecht zu verteilen.