Das Ortsgericht ist eine für den deutschen Rechtsraum spezifische Institution der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es ist auf kommunaler Ebene angesiedelt und dient der Hilfestellung bei verschiedenen behördlichen Aufgaben.
Das Ortsgericht wird von einem Ortsgerichtsvorsteher oder einer Ortsgerichtsvorsteherin geleitet, der oder die von den Mitgliedern des Ortsgerichtes gewählt wird. Die Mitglieder des Ortsgerichtes sind ehrenamtlich tätig und werden ebenfalls von den örtlichen Gemeindegremien berufen. In der Regel handelt es sich um Personen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Rechts- oder Vermessungswesens.
Die Hauptaufgaben eines Ortsgerichtes sind die Erstellung von öffentlichen Gutachten in unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung von Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden, die Feststellung von Grenzen und Flurstücken sowie die Durchführung von Nachlassverfahren. Diese Gutachten dienen als Grundlage für verschiedene behördliche Entscheidungen, beispielsweise bei Grundstücksverkäufen oder Erbstreitigkeiten.
Darüber hinaus können Ortsgerichte auch andere Aufgaben übernehmen, wie beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften oder die Ausstellung von öffentlichen Urkunden im Bereich des Grundbuch- und Katasterwesens.
Die Tätigkeit des Ortsgerichtes ist in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für bestimmte Leistungen anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren ist in der Ortsgerichtsgebührenordnung geregelt.
Insgesamt stellen die Ortsgerichte eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dar, um bei verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten Unterstützung zu erhalten. Sie fungieren als neutrale Instanz und tragen dazu bei, Konflikte zu lösen und klare Verhältnisse zu schaffen.
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