Das Nachlassgericht ist ein staatliches Gericht, das für die Abwicklung von Nachlässen zuständig ist. Es regelt unter anderem die Eröffnung und Durchführung von Testamenten, beurteilt Erbansprüche und klärt Erbfolgefragen. Auch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters kann durch das Nachlassgericht erfolgen.
Das Nachlassgericht führt ein Nachlassverzeichnis, das alle bekannten Vermögenswerte, Schulden und Erbansprüche des Verstorbenen enthält. Es überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses und stellt sicher, dass die Erben ihre Rechte beanspruchen können.
In Deutschland ist das Nachlassgericht häufig das örtlich zuständige Amtsgericht. Manchmal gibt es auch spezialisierte Nachlassgerichte, die sich ausschließlich mit erbrechtlichen Angelegenheiten beschäftigen.
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