Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, um sich um den Nachlass eines Verstorbenen zu kümmern, wenn die Erben unbekannt sind oder sich nicht um den Nachlass kümmern können oder wollen. Die Hauptaufgabe ist es, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und schließlich an die Erben auszuzahlen.
Wann wird ein Nachlasspfleger bestellt?
Ein Nachlasspfleger wird typischerweise in folgenden Situationen bestellt:
Aufgaben des Nachlasspflegers:
Die Aufgaben des Nachlasspflegers sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Rechtliche Grundlagen:
Die rechtlichen Grundlagen für die Nachlasspflegschaft finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1960 ff. BGB.
Vergütung des Nachlasspflegers:
Der Nachlasspfleger hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Diese Vergütung wird in der Regel vom Nachlassgericht festgesetzt und aus dem Nachlass bezahlt.
Wichtige Themen im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaft:
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