Was ist nachlasspfleger?

Nachlasspfleger – Ein Überblick

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, um sich um den Nachlass eines Verstorbenen zu kümmern, wenn die Erben unbekannt sind oder sich nicht um den Nachlass kümmern können oder wollen. Die Hauptaufgabe ist es, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und schließlich an die Erben auszuzahlen.

Wann wird ein Nachlasspfleger bestellt?

Ein Nachlasspfleger wird typischerweise in folgenden Situationen bestellt:

  • Unbekannte Erben: Wenn die Erben des Verstorbenen nicht bekannt sind oder deren Aufenthaltsort unbekannt ist.
  • Erben kümmern sich nicht: Wenn die bekannten Erben nicht in der Lage oder willens sind, sich um den Nachlass zu kümmern.
  • Unsicherheit über die Erben: Wenn Unsicherheit darüber besteht, wer die Erben sind.
  • Gefährdung des Nachlasses: Wenn der Nachlass gefährdet ist, beispielsweise durch Vernachlässigung oder Veruntreuung.

Aufgaben des Nachlasspflegers:

Die Aufgaben des Nachlasspflegers sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Ermittlung der Erben: Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Ermittlung der rechtmäßigen Erben.
  • Sicherung des Nachlasses: Der Nachlass muss gesichert werden, um Verluste zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise die Verwaltung von Immobilien und Konten.
  • Verwaltung des Nachlasses: Der Nachlass muss ordnungsgemäß verwaltet werden. Dazu gehört die Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
  • Auszahlung des Nachlasses: Nach Abschluss der Verwaltung wird der Nachlass an die Erben ausgezahlt.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für die Nachlasspflegschaft finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1960 ff. BGB.

Vergütung des Nachlasspflegers:

Der Nachlasspfleger hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Diese Vergütung wird in der Regel vom Nachlassgericht festgesetzt und aus dem Nachlass bezahlt.

Wichtige Themen im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaft: