Der Gelegenheitsverkehr, oft auch als nicht-linienmäßiger Personentransport bezeichnet, umfasst Beförderungsleistungen mit Personenkraftwagen, Omnibussen oder anderen Fahrzeugen, die nicht dem Linienverkehr zugerechnet werden. Im Gegensatz zum Linienverkehr, der feste Routen und Fahrpläne hat, ist der Gelegenheitsverkehr flexibler und bedarfsorientierter.
Wichtige Merkmale:
Arten des Gelegenheitsverkehrs:
Rechtliche Grundlagen (Deutschland):
Der Gelegenheitsverkehr ist in Deutschland durch das <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Personenbeförderungsgesetz%20(PBefG)">Personenbeförderungsgesetz (PBefG)</a> geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Gelegenheitsverkehrs fest und regelt beispielsweise die Genehmigungspflicht, die Tarife und die Beförderungsbedingungen.
Abgrenzung zum Linienverkehr:
Der Hauptunterschied zum Linienverkehr liegt darin, dass der Gelegenheitsverkehr nicht nach einem festen Fahrplan oder einer festen Route erfolgt. Der Linienverkehr <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Linienverkehr">Linienverkehr</a> hingegen hat feste Haltestellen und Fahrpläne, die öffentlich bekannt gemacht werden.
Bedeutung:
Der Gelegenheitsverkehr spielt eine wichtige Rolle in der Mobilität, insbesondere in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte oder für Personen, die auf individuelle Beförderung angewiesen sind. Er ergänzt den öffentlichen Personennahverkehr und bietet eine flexible Alternative für Reisende.
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