Das Bodenseeschifferpatent ist ein amtlich anerkannter Führerschein für das Führen von motorisierten Sportbooten auf dem Bodensee. Es ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Bodenseeschifferprüfung und wird von den drei Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich gemeinsam anerkannt.
Das Bodenseeschifferpatent ist in drei Kategorien unterteilt: A, B und C. Kategorie A berechtigt zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von mehr als 15 Metern und einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS). Kategorie B berechtigt zum Führen von Sportbooten zwischen 11,03 kW (15 PS) und 50 kW (68 PS). Kategorie C berechtigt zum Führen von Sportbooten mit einer Motorleistung von bis zu 11,03 kW (15 PS).
Um das Bodenseeschifferpatent zu erlangen, muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Prüfung beinhaltet Fragen zu Navigation, Bodenseegeografie, Schifffahrtsregeln und Bootstechnik. Die praktische Prüfung besteht aus Manövrieren, Anlegen und Beherrschen des Bootes.
Das Bodenseeschifferpatent ist lebenslang gültig, es müssen jedoch regelmäßige Nachweise über den Erhalt der körperlichen Eignung erbracht werden. Diese Nachweise müssen im Abstand von spätestens fünf Jahren erbracht werden.
Das Bodenseeschifferpatent ist sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bootsführer erforderlich. Es ermöglicht das Führen von Motorbooten und Segelschiffen, solange sie mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind.
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