Was ist rechtsgeschäft?

Ein Rechtsgeschäft ist im deutschen Recht ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht und auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Es ist das zentrale Gestaltungsmittel des Privatrechts.

Wichtige Aspekte:

  • Willenserklärung: Kernbestandteil jedes Rechtsgeschäfts. Sie muss auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen.
  • Rechtsfolge: Das Ziel des Rechtsgeschäfts ist die Veränderung der Rechtslage, z.B. Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses.
  • Arten von Rechtsgeschäften:
    • Einseitige Rechtsgeschäfte: Erfordern nur die Willenserklärung einer Person (z.B. Kündigung).
    • Zweiseitige Rechtsgeschäfte: Erfordern übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen (z.B. Kaufvertrag).
    • Mehrseitige Rechtsgeschäfte: Erfordern die übereinstimmenden Willenserklärungen von mehr als zwei Personen (z.B. Gesellschaftsvertrag).
  • Formvorschriften: Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstückskaufverträge) schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor (z.B. notarielle Beurkundung).
  • Wirksamkeit: Ein Rechtsgeschäft ist nur wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, keine Anfechtungsgründe).
  • Nichtigkeit: Ein Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam, z.B. bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten.