Zechprellerei, auch als Betrug durch Konsum bezeichnet, liegt vor, wenn jemand eine Leistung (typischerweise Essen und Trinken in einem Restaurant oder einer Bar) in Anspruch nimmt, ohne die Absicht oder die Fähigkeit zu haben, dafür zu bezahlen.
Die Absicht, nicht zu zahlen, muss bereits beim Konsum vorhanden sein. Es genügt nicht, wenn man nach dem Essen feststellt, dass man kein Geld hat. Dies könnte eine andere Situation sein, beispielsweise eine Schuldenproblematik.
Zechprellerei ist in Deutschland gemäß § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) strafbar. Die Strafen können unterschiedlich ausfallen:
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können noch weitere Folgen auftreten:
Es ist wichtig, Zechprellerei von anderen Delikten zu unterscheiden:
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