Was ist zechprellerei?

Zechprellerei: Definition und Konsequenzen

Zechprellerei, auch als Betrug durch Konsum bezeichnet, liegt vor, wenn jemand eine Leistung (typischerweise Essen und Trinken in einem Restaurant oder einer Bar) in Anspruch nimmt, ohne die Absicht oder die Fähigkeit zu haben, dafür zu bezahlen.

Definition

Die Absicht, nicht zu zahlen, muss bereits beim Konsum vorhanden sein. Es genügt nicht, wenn man nach dem Essen feststellt, dass man kein Geld hat. Dies könnte eine andere Situation sein, beispielsweise eine Schuldenproblematik.

  • Vorsatz: Der entscheidende Punkt ist der Vorsatz des Täters. Er muss von Anfang an geplant haben, die Rechnung nicht zu begleichen.

Rechtliche Konsequenzen

Zechprellerei ist in Deutschland gemäß § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) strafbar. Die Strafen können unterschiedlich ausfallen:

  • Geldstrafe: In den meisten Fällen wird Zechprellerei mit einer Geldstrafe geahndet. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere der Tat.
  • Freiheitsstrafe: In schweren Fällen, beispielsweise bei wiederholter Zechprellerei oder wenn weitere Straftaten hinzukommen, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Weitere Konsequenzen

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können noch weitere Folgen auftreten:

  • Schadensersatz: Der Täter ist verpflichtet, den entstandenen Schaden (also die nicht bezahlte Rechnung) zu ersetzen.
  • Hausverbot: Dem Täter kann ein Hausverbot in dem betroffenen Restaurant oder der Bar erteilt werden.

Abgrenzung zu anderen Delikten

Es ist wichtig, Zechprellerei von anderen Delikten zu unterscheiden:

  • Betrug: Betrug liegt vor, wenn der Täter durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt. Bei der Zechprellerei steht das Erschleichen der Leistung im Vordergrund, ohne dass aktiv getäuscht werden muss.
  • Diebstahl: Diebstahl liegt vor, wenn der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Bei der Zechprellerei wird keine Sache weggenommen, sondern eine Leistung in Anspruch genommen.