Was ist wechselbürgschaft?

Wechselbürgschaft

Die Wechselbürgschaft, auch Aval genannt, ist eine vertragliche Verpflichtung, durch die ein Bürge (Avalist) für die Zahlung eines Wechsels einsteht. Der Avalist garantiert somit die Zahlung des Wechselbetrags durch den Bezogenen oder einen anderen Wechselbeteiligten.

Wichtige Aspekte der Wechselbürgschaft:

  • Form: Die Wechselbürgschaft muss auf dem Wechsel selbst oder einem mit ihm verbundenen Blatt (Allonge) erklärt werden. Sie wird üblicherweise durch die Formel "als Bürge" oder eine gleichbedeutende Formulierung ausgedrückt. Die Unterschrift des Avalisten ist unerlässlich. Weitere Informationen zur <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Form%20der%20Wechselbürgschaft">Form der Wechselbürgschaft</a>.

  • Akzessorietät: Die Wechselbürgschaft ist grundsätzlich akzessorisch zur Wechselverbindlichkeit. Das bedeutet, dass der Avalist nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn auch der Wechselverpflichtete (z.B. der Bezogene) zur Zahlung verpflichtet ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Wechsel formell gültig ist, aber der Hauptschuldner Einreden geltend machen kann, die der Avalist nicht geltend machen kann. Mehr zu <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Akzessorietät%20der%20Wechselbürgschaft">Akzessorietät</a>.

  • Selbstständigkeit: Trotz der Akzessorietät ist die Wechselbürgschaft in gewisser Weise selbstständig. Der Avalist kann sich in der Regel nicht auf Einreden des Hauptschuldners berufen, die sich auf das Grundverhältnis beziehen (z.B. Mängel der gelieferten Ware). Dies dient dem Schutz des Gläubigers. Mehr zu <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Selbstständigkeit%20der%20Wechselbürgschaft">Selbstständigkeit</a>.

  • Haftung: Der Avalist haftet gegenüber dem Wechselgläubiger wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Er kann direkt in Anspruch genommen werden, sobald der Wechsel fällig ist und der Bezogene nicht zahlt. Der Avalist kann sich also nicht darauf berufen, dass der Gläubiger zuerst den Bezogenen verklagen muss. Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Haftung%20des%20Avalisten">Haftung des Avalisten</a> im Detail.

  • Regress: Zahlt der Avalist den Wechsel, so hat er Regressansprüche gegen denjenigen, für den er gebürgt hat, sowie gegen alle weiteren Wechselverpflichteten, die vor diesem stehen. Die <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Regressansprüche%20des%20Avalisten">Regressansprüche des Avalisten</a> genauer betrachtet.

  • Zweck: Die Wechselbürgschaft dient der Erhöhung der Kreditwürdigkeit eines Wechsels. Sie ermöglicht es dem Wechselnehmer, den Wechsel leichter zu diskontieren (d.h. an eine Bank zu verkaufen) oder ihn als Zahlungsmittel zu verwenden.

  • Abgrenzung: Die Wechselbürgschaft ist zu unterscheiden von der einfachen Bürgschaft. Die Wechselbürgschaft unterliegt den strengen Regeln des Wechselgesetzes und bietet dem Gläubiger in der Regel eine stärkere Rechtsposition.

Zusammenfassend ist die Wechselbürgschaft ein wichtiges Instrument im Wechselverkehr, um die Sicherheit von Wechselforderungen zu erhöhen. Sie ist jedoch mit erheblichen Risiken für den Avalisten verbunden, da dieser im Falle der Nichtzahlung des Bezogenen selbst für die Schuld einstehen muss.