Was ist verfahrenspfleger?

Verfahrenspfleger: Informationen und Aufgaben

Ein Verfahrenspfleger ist ein gerichtlich bestellter Betreuer, der die Interessen einer Person in einem gerichtlichen Verfahren vertritt, wenn diese Person dazu selbst nicht in der Lage ist oder ihre Interessen gefährdet sind. Dies betrifft häufig Kinder und Jugendliche in Familiensachen, aber auch volljährige Personen in Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  • Interessenvertretung: Der Verfahrenspfleger vertritt die Interessen des Betroffenen im Verfahren. Er muss die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen ermitteln und diese dem Gericht gegenüber vertreten. Dies beinhaltet auch, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese dem Gericht darzulegen.
  • Anhörung des Betroffenen: Der Verfahrenspfleger muss den Betroffenen persönlich anhören und sich ein Bild von seiner Situation machen. Dies ist besonders wichtig bei Kindern, um deren Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen.
  • Teilnahme an Gerichtsterminen: Der Verfahrenspfleger nimmt an den Gerichtsterminen teil und wirkt an der Sachverhaltsaufklärung mit.
  • Einlegung von Rechtsmitteln: Der Verfahrenspfleger kann Rechtsmittel einlegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Rechte des Betroffenen verletzt wurden.
  • Information des Betroffenen: Der Verfahrenspfleger hat die Pflicht, den Betroffenen über den Verfahrensablauf und seine Rechte aufzuklären.

Bestellung eines Verfahrenspflegers:

Ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt, wenn:

  • Die Interessen des Betroffenen nicht ausreichend durch seine gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern, Betreuer) wahrgenommen werden.
  • Ein Interessenkonflikt zwischen dem Betroffenen und seinen gesetzlichen Vertretern besteht.
  • Der Betroffene aufgrund seines Alters, seiner Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Interessen selbständig wahrzunehmen.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung und Tätigkeit eines Verfahrenspflegers finden sich im:

Qualifikation:

Ein Verfahrenspfleger sollte über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Juristisches Fachwissen: Kenntnisse im Familien- und Betreuungsrecht sind unerlässlich.
  • Pädagogische und psychologische Kenntnisse: Insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind diese Kenntnisse wichtig.
  • Empathie und Kommunikationsfähigkeit: Der Verfahrenspfleger muss in der Lage sein, sich in die Lage des Betroffenen hineinzuversetzen und mit ihm zu kommunizieren.
  • Unabhängigkeit und Neutralität: Der Verfahrenspfleger muss unparteiisch sein und sich nicht von anderen Interessen leiten lassen.

Vergütung:

Der Verfahrenspfleger erhält eine Vergütung für seine Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles und wird in der Regel vom Gericht festgesetzt. Die Kosten trägt in der Regel der Staat, es sei denn, der Betroffene ist vermögend.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verfahrenspfleger eine wichtige Rolle im gerichtlichen Verfahren spielt, indem er die Interessen schutzbedürftiger Personen vertritt und sicherstellt, dass ihre Rechte gewahrt werden.