Was ist verfahrensbeistand?

Verfahrensbeistand: Informationen

Der Verfahrensbeistand, auch bekannt als "Anwalt des Kindes", ist eine Person, die in gerichtlichen Verfahren bestellt wird, in denen die Interessen eines Kindes betroffen sind. Seine Hauptaufgabe ist es, die Rechte und Interessen des Kindes im Verfahren zu vertreten und sicherzustellen, dass die Kindesperspektive gehört und berücksichtigt wird.

Wichtige Aspekte:

  • Bestellung: Ein Verfahrensbeistand wird vom Gericht bestellt, wenn dies zum Schutz der Interessen des Kindes erforderlich erscheint. Dies ist häufig in Fällen von Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Gefährdung des Kindeswohls) der Fall.

  • Aufgaben: Zu den Aufgaben gehören:

    • Gespräche mit dem Kind führen, um dessen Wünsche und Vorstellungen zu ermitteln.
    • Das Kind über den Verfahrensablauf informieren.
    • Die Interessen des Kindes im Gerichtsverfahren vortragen.
    • Dem Gericht die Sichtweise des Kindes vermitteln.
    • An den Gerichtsterminen teilnehmen.
    • Gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
  • Qualifikation: Verfahrensbeistände sind in der Regel Juristen (Rechtsanwälte, Richter a.D.) oder Sozialpädagogen mit besonderer Qualifikation im Bereich des Familienrechts und der Kinder- und Jugendhilfe. Eine spezifische Zusatzausbildung ist erforderlich.

  • Unabhängigkeit: Der Verfahrensbeistand ist unabhängig von den Eltern und anderen Verfahrensbeteiligten. Er ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.

  • Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen für den Verfahrensbeistand finden sich im Familienverfahrensgesetz (FamFG), insbesondere in § 158 FamFG.

  • Vergütung: Die Vergütung des Verfahrensbeistands erfolgt in der Regel durch die Landeskasse. Es kann jedoch auch eine Kostenbeteiligung der Eltern angeordnet werden, wenn diese dazu in der Lage sind.

  • Abgrenzung zur Sorgerechtsregelung: Der Verfahrensbeistand übernimmt nicht das Sorgerecht für das Kind. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Interessen des Kindes im konkreten Verfahren.

  • Zielsetzung: Das Hauptziel des Einsatzes eines Verfahrensbeistands ist die Wahrung des Kindeswohls und die aktive Einbeziehung des Kindes in Entscheidungen, die sein Leben betreffen.