Ein Verfahrensbeistand ist eine neutrale Person, die in bestimmten Fällen von Familiengerichten bestellt wird, um das Wohl von Kindern in familienrechtlichen Verfahren zu vertreten. Der Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des Kindes unabhängig von den Eltern und soll sicherstellen, dass die Belange des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Der Verfahrensbeistand kann in Sorgerechts- und Umgangsverfahren eingesetzt werden, aber auch in anderen familienrechtlichen Streitigkeiten, in denen es um das Wohl des Kindes geht. Er oder sie hat das Recht, mit dem Kind zu sprechen, sich ein eigenes Bild von der Situation zu machen und Vorschläge zur Lösung des Konflikts zu machen.
Die Kosten für den Verfahrensbeistand werden in der Regel von den Eltern getragen, können aber auch vom Staat übernommen werden, wenn diese finanziell nicht dazu in der Lage sind. In vielen Fällen kann die Einschaltung eines Verfahrensbeistandes dazu beitragen, die Streitigkeiten zwischen den Eltern zu entschärfen und Lösungen zu finden, die im Interesse des Kindes liegen.
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