Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundsatz, der besagt, dass staatliche Aufgaben und Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene stattfinden sollten. Es besagt, dass höhere Instanzen nur dann eingreifen sollten, wenn die unteren Instanzen alleine nicht in der Lage sind, die Aufgabe zu erledigen.
Das Subsidiaritätsprinzip wird oft im Zusammenhang mit der EU verwendet, um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf europäischer Ebene nur dann getroffen werden, wenn sie effektiver auf EU-Ebene als auf nationaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden können. Es soll also die Autonomie und die Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten fördern und die Übertragung von Kompetenzen auf die EU begrenzen.
Das Subsidiaritätsprinzip hat seinen Ursprung im christlichen Sozialdenken und wurde erstmals im 19. Jahrhundert von Papst Leo XIII. formuliert. Heute ist es ein wichtiger Grundsatz in der politischen Diskussion über die Zuständigkeiten von staatlichen und überstaatlichen Institutionen.
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