Die Sicherungsübereignung ist eine Form der Sicherheit, bei der ein Schuldner sein Eigentum an einem Gegenstand an den Gläubiger übereignet, um eine Forderung zu sichern. Der Gläubiger erhält dadurch das Recht, im Falle einer Nichterfüllung der Forderung den übereigneten Gegenstand zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen.
Die Sicherungsübereignung wird häufig im Unternehmensbereich angewendet, um Kredite abzusichern oder Lieferanten vor Zahlungsausfällen zu schützen. Sie ist jedoch auch im privaten Bereich möglich, beispielsweise beim Kauf eines Autos oder einer Immobilie.
Wichtig ist, dass die Sicherungsübereignung notariell beurkundet werden muss, damit sie rechtsgültig ist. Zudem muss der Gläubiger den übereigneten Gegenstand so lange verwahren, bis die Forderung erfüllt ist oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
Die Sicherungsübereignung ist ein effektives Mittel zur Absicherung von Forderungen, birgt jedoch auch Risiken für den Schuldner, da er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit den übereigneten Gegenstand verlieren kann. Daher sollte diese Form der Sicherheit wohl überlegt und nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
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