Die Sicherungsübereignung, auch als Sicherungsabtretung bekannt, ist ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Schuldner (Sicherungsgeber) einen Vermögenswert (die Sicherheit) an einen Gläubiger (Sicherungsnehmer) überträgt, um eine Forderung abzusichern. Im Gegensatz zur Verpfändung, bei der der Schuldner den Besitz des Vermögenswertes behält, überträgt er bei der Sicherungsübereignung das Eigentum an den Gläubiger.
Kernpunkte:
Eigentumsübertragung: Der wichtigste Aspekt ist die tatsächliche Übertragung des Eigentums an der Sicherheit vom Schuldner an den Gläubiger. Dies unterscheidet die Sicherungsübereignung von anderen Formen der Kreditsicherung, wie beispielsweise der Verpfändung oder der Sicherungsabtretung (ohne Eigentumsübertragung).
Sicherungszweck: Die Übereignung erfolgt ausschließlich zu Sicherungszwecken. Das bedeutet, dass der Gläubiger das Eigentum an der Sicherheit nur so lange behält, bis die gesicherte Forderung vollständig beglichen ist. Sobald die Forderung beglichen ist, ist der Gläubiger verpflichtet, das Eigentum an der Sicherheit an den Schuldner zurückzuübertragen.
Risiken: Für den Schuldner besteht das Risiko, das Eigentum an einem Vermögenswert zu verlieren, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Für den Gläubiger besteht das Risiko, dass der Wert der Sicherheit sinkt oder dass die Durchsetzung der Sicherheit kompliziert werden könnte.
Anwendungsbereiche: Die Sicherungsübereignung findet vor allem bei beweglichen Sachen (z.B. Fahrzeuge, Waren) Anwendung. Sie ist weniger verbreitet bei unbeweglichen Sachen (Immobilien).
Relevante Themen:
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page