Was ist sicherungsverwahrung?

Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die in Deutschland nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe angeordnet werden kann. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.

Voraussetzungen

Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Täter muss eine schwere Straftat begangen haben, die im Katalog des § 66 StGB aufgeführt ist. Dies sind insbesondere Sexualstraftaten, Gewalttaten und bestimmte Eigentumsdelikte.
  • Aufgrund der Persönlichkeit des Täters, seiner Vorstrafen und der Umstände der Tat muss die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass er zukünftig erneut schwere Straftaten begehen wird. Diese Wahrscheinlichkeit muss erheblich sein. Siehe auch: Gefährlichkeitsprognose.
  • Die Sicherungsverwahrung darf nur dann angeordnet werden, wenn sie verhältnismäßig ist. Dies bedeutet, dass der Eingriff in die Freiheit des Täters nicht außer Verhältnis zu dem zu schützenden Rechtsgut (der Sicherheit der Allgemeinheit) stehen darf.

Verfahren

  • Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfolgt durch das Gericht. Im Regelfall wird dies das Landgericht sein, das auch die Freiheitsstrafe verhängt hat.
  • Vor der Entscheidung des Gerichts wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das die Gefährlichkeit des Täters beurteilt.
  • Der Täter hat das Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Vollzug

  • Die Sicherungsverwahrung wird in speziellen Einrichtungen vollzogen, die auf die Behandlung und Betreuung von gefährlichen Straftätern ausgerichtet sind.
  • Ziel des Vollzugs ist es, die Gefährlichkeit des Täters zu reduzieren und ihm eine straffreie Lebensführung zu ermöglichen.
  • Der Vollzug der Sicherungsverwahrung unterliegt strengen Kontrollen durch das Gericht. Regelmäßig wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung noch vorliegen. Siehe auch: Vollzugsgericht.

Kritik

Die Sicherungsverwahrung ist eine umstrittene Maßnahme, da sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Täters darstellt. Kritiker bemängeln insbesondere die oft schwierige und unsichere Gefährlichkeitsprognose und die lange Dauer der Sicherungsverwahrung. Siehe auch: Resozialisierung.

Alternativen

Als Alternativen zur Sicherungsverwahrung werden diskutiert:

  • Engmaschige Bewährungskontrollen
  • Elektronische Fußfessel
  • Therapeutische Angebote im Rahmen des Strafvollzugs

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