Was ist ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die nicht als Straftat eingestuft wird, sondern als Verstoß gegen bestimmte Gesetze gilt. Im Gegensatz zu Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit Geldbußen geahndet, können jedoch auch mit Verwarnungen, Fahrverboten oder anderen Nebenfolgen verbunden sein.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr, Falschparken, Verstoß gegen das Rauchverbot, Lärmbelästigung, Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes. Auch Verstöße gegen Abfallentsorgungsvorschriften, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das Verstoßen gegen behördliche Anordnungen können als Ordnungswidrigkeiten gelten.

Die Höhe der Geldbuße bei einer Ordnungswidrigkeit richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Täters. Bei Wiederholungstaten können die Bußgelder jedoch deutlich höher ausfallen.

Im Unterschied zu Straftaten wird bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet und es erfolgt auch kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Dennoch können Ordnungswidrigkeiten beispielsweise bei Verkehrsdelikten zu Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei führen oder im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden.

Es liegt im Ermessen der Behörden, ob bei einer Ordnungswidrigkeit eine Anzeige erstattet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird oder ob etwa ein mündlicher Hinweis oder eine Verwarnung ausreichend ist.