Ein Oberstudienrat ist eine Lehrkraft an einer Schule, die den Titel eines Studienrats innehat und in der Regel über mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Oberstudienräte haben in der Regel umfassende pädagogische und fachliche Kenntnisse sowie die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen.
Oberstudienräte sind in der Regel für die Organisation und Durchführung des Unterrichts, die Betreuung von Schülern und die Weiterentwicklung des Schulprogramms verantwortlich. Sie nehmen auch an Konferenzen und Gremiensitzungen teil, um die Schulentwicklung aktiv mitzugestalten.
Der Titel des Oberstudienrats wird in der Regel durch eine erfolgreiche Laufbahnprüfung und eine entsprechende Beförderung verliehen. Ein Oberstudienrat kann je nach Bundesland auch andere Bezeichnungen wie Studiendirektor oder Oberstudiendirektor tragen.
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