Was ist oberstudienrat?

Oberstudienrat (OStR)

Der Oberstudienrat (OStR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für beamtete Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen%20Schulen mit Studienratsqualifikation.

Merkmale und Aufgaben:

  • Höheres Amt: Der Oberstudienrat ist ein höheres Amt als der Studienrat und setzt in der Regel eine mehrjährige Bewährung im Lehramt voraus.
  • Verantwortung: Oberstudienräte übernehmen oft zusätzliche Aufgaben, wie z.B. die Leitung von Fachgruppen, die Betreuung von Referendaren oder die Mitarbeit in der Schulleitung.
  • Lehrtätigkeit: Die Hauptaufgabe bleibt jedoch die Lehrtätigkeit in den zugewiesenen Fächern.
  • Besoldung: Die Besoldung erfolgt in der Regel nach der Besoldungsgruppe A14 (in einigen Bundesländern auch A15). Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland und Dienstalter.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium für die Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule oder Berufliche Schule).
  • Referendariat (oder Vorbereitungsdienst) erfolgreich abgeschlossen.
  • Mehrjährige Berufserfahrung als Studienrat.
  • Erfolgreiche Bewährung in der Lehrtätigkeit und Eignung für die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben.
  • In einigen Bundesländern ist eine Beförderungsstelle erforderlich und die Besetzung erfolgt nach Leistung und Eignung.

Bedeutung:

Der Oberstudienrat stellt eine wichtige Säule des deutschen Schulsystems dar. Sie tragen maßgeblich zur Qualität des Unterrichts und zur Entwicklung der Schulen bei. Ihre Erfahrung und ihr Engagement sind für die Ausbildung junger Menschen von großer Bedeutung.