Was ist mietwucher?

Mietwucher in Deutschland

Mietwucher ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird im § 291 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er liegt vor, wenn ein Vermieter in einer Mangelsituation eine überhöhte Miete verlangt und dabei die Notlage oder den Mangel an bezahlbarem Wohnraum ausnutzt.

Wesentliche Merkmale und Bedingungen für Mietwucher:

  • Mietpreisüberhöhung: Die verlangte Miete muss in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters stehen. Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Oft wird eine Überschreitung von 50% über der ortsüblichen Miete als Indiz für Wucher angesehen.

  • Ausnutzung%20einer%20Zwangslage: Der Vermieter muss die Zwangslage des Mieters (z.B. Wohnungsknappheit, dringender Wohnbedarf) bewusst ausnutzen. Es muss eine Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt bestehen, die dem Vermieter ermöglicht, überhöhte Preise durchzusetzen.

  • Subjektive%20Voraussetzungen: Der Vermieter muss die Umstände, die zur Zwangslage des Mieters führen, kennen und diese bewusst für seine Preisgestaltung ausnutzen. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Notlage des Mieters erkennt und diese gezielt für seine Zwecke missbraucht.

Rechtsfolgen:

  • Strafrechtliche%20Verfolgung: Mietwucher ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

  • Zivilrechtliche%20Ansprüche: Mieter können die überhöhte Miete zurückfordern und die Miete auf ein angemessenes Niveau senken lassen. Sie haben das Recht, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu reduzieren.

Wichtiger Hinweis:

Die Abgrenzung zwischen zulässiger Mietpreisgestaltung und Mietwucher ist oft schwierig und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen dringend anzuraten.