Die Knappschaft ist ein Sozialversicherungsträger in Deutschland und gehört zum Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie wurde 1851 als Bergbau-Unterstützungskasse gegründet und war ursprünglich für die soziale Absicherung der Bergleute zuständig. Heutzutage ist die Knappschaft als gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für verschiedene Berufsgruppen tätig.
Die Knappschaft bietet eine umfassende Krankenversorgung mit speziellen Leistungen für ihre Versicherten an, wie z.B. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen. Sie ist auch zuständig für die Gewährung von Pflegeleistungen im Pflegefall. Darüber hinaus bietet sie Rentenleistungen für ihre Versicherten an, wobei hier auch Zeiten der Bergarbeit und des Bergbaus angerechnet werden.
Die Mitgliedschaft in der Knappschaft ist in der Regel für bestimmte Personenkreise vorgesehen, wie z.B. Bergleute, Beschäftigte in der Binnenschifffahrt oder Versicherte in der Seemannsschaft. Für diese Berufsgruppen ist die Knappschaft der zuständige Sozialversicherungsträger.
Die Knappschaft ist eine Gemeinschaftseinrichtung, d.h. sie wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beiträge zur Knappschaft werden von den Löhnen und Gehältern der Versicherten abgeführt.
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