Die Hallstein-Doktrin wurde nach dem deutschen Politiker Walter Hallstein benannt, der sie in den 1950er Jahren entwickelte. Sie war eine außenpolitische Doktrin der Bundesrepublik Deutschland, die darauf abzielte, die diplomatischen Beziehungen zu Ländern abzubrechen oder nicht aufzunehmen, die die DDR als unabhängigen Staat anerkannten.
Die Hallstein-Doktrin beruhte auf der Annahme, dass die DDR ein illegitimes Regime sei und dass die Bundesrepublik Deutschland das einzige legitime deutsche Staatsorgan sei. Daher weigerte sich die Bundesregierung, diplomatische Beziehungen zu Ländern aufzunehmen, die die DDR anerkannten. Die Hallstein-Doktrin wurde erstmals 1955 angewendet, als die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien abbrach, nachdem dieses die DDR anerkannt hatte.
Die Hallstein-Doktrin war ein zentrales Element der deutschen Außenpolitik während des Kalten Krieges. Sie sollte die Position der Bundesrepublik Deutschland als einziger legitimer Vertreter des deutschen Volkes stärken und eine diplomatische Anerkennung der DDR verhindern. Die Doktrin wurde jedoch zunehmend umstritten und verlor in den 1960er Jahren an Bedeutung. Schließlich wurde sie 1970 von der Regierung Willy Brandts aufgegeben, die stattdessen eine Politik der Entspannung mit der DDR verfolgte.
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