Die Exekutive bezeichnet in der Politik die ausführende Gewalt eines Staates. Sie ist neben der legislative und der judikative Gewalt eine der drei Gewaltenteilungen eines demokratischen Systems.
Die exekutive Gewalt wird in der Regel von einem oder mehreren Regierungsmitgliedern ausgeübt. In vielen Ländern gibt es eine Regierung, die vom Staatsoberhaupt (z.B. Präsident oder Monarch) ernannt oder gewählt wird. Die Regierung ist für die Umsetzung und Durchführung von Gesetzen zuständig. Dies umfasst Aufgaben wie Verwaltung, politische Entscheidungsfindung und Umsetzung, Durchsetzung von Gesetzen, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Außenbeziehungen.
Die exekutive Gewalt kann in verschiedenen Institutionen organisiert sein, beispielsweise durch die Existenz von Ministerien oder Abteilungen, die bestimmte Zuständigkeitsbereiche verwalten. In einigen Ländern kann die exekutive Gewalt auch von einem einzelnen Individuum ausgeübt werden, wie beispielsweise bei einem Präsidenten mit weitreichenden Befugnissen.
Die exekutive Gewalt ist in der Regel durch Verfassungen und Gesetze begrenzt, um einen Missbrauch von Macht zu verhindern. In demokratischen Systemen erfolgt eine Kontrolle der Exekutive durch andere Gewalten, wie beispielsweise das Parlament oder die Justiz.
Insgesamt ist die exekutive Gewalt für die Umsetzung und Durchführung der politischen Entscheidungen in einem Staat verantwortlich.
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