Die Exekutive, auch vollziehende Gewalt genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat. Sie ist zuständig für die [Umsetzung von Gesetzen] und die [Verwaltung des Staates].
Kernaufgaben:
Träger der Exekutive:
Die konkrete Ausgestaltung der Exekutive variiert je nach Staatsform. Typische Träger sind:
Kontrolle der Exekutive:
Die Exekutive unterliegt der Kontrolle durch:
Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass eine der drei Gewalten zu viel Macht erlangt und Missbrauch betreibt. Die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden und muss ihre Entscheidungen im Rahmen der Gesetze treffen.
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