Was ist exekutive?

Exekutive

Die Exekutive, auch vollziehende Gewalt genannt, ist eine der drei klassischen Gewalten im Staat. Sie ist zuständig für die [Umsetzung von Gesetzen] und die [Verwaltung des Staates].

Kernaufgaben:

  • [Gesetzesausführung]: Die Exekutive sorgt dafür, dass die vom Parlament (Legislative) erlassenen Gesetze in der Praxis angewendet und durchgesetzt werden.
  • [Regierungsgeschäfte]: Die Exekutive leitet und koordiniert die Regierungsgeschäfte, plant und setzt politische Schwerpunkte.
  • [Verwaltungstätigkeit]: Die Exekutive ist für die Organisation und Durchführung der staatlichen Verwaltung zuständig (z.B. Schulen, Polizei, Gesundheitswesen).
  • [Außenpolitik]: Die Exekutive vertritt den Staat nach außen, führt Verhandlungen mit anderen Staaten und schließt Verträge ab.

Träger der Exekutive:

Die konkrete Ausgestaltung der Exekutive variiert je nach Staatsform. Typische Träger sind:

Kontrolle der Exekutive:

Die Exekutive unterliegt der Kontrolle durch:

  • [Legislative]: Das Parlament kann die Regierung kontrollieren, Gesetze ändern oder ablehnen und die Regierung durch ein Misstrauensvotum stürzen.
  • [Judikative]: Die Gerichte können die Handlungen der Exekutive auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.
  • [Öffentliche%20Meinung]: Die Medien und die Bevölkerung üben ebenfalls eine Kontrollfunktion aus.

Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass eine der drei Gewalten zu viel Macht erlangt und Missbrauch betreibt. Die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden und muss ihre Entscheidungen im Rahmen der Gesetze treffen.