Das Erbbaurecht ist ein Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Der Erbbauberechtigte ist dabei Eigentümer des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes, nicht jedoch des Grundstücks selbst.
Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum von 50 bis 99 Jahren gewährt, kann aber auch für kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
Der Erbbaurechtsnehmer zahlt an den Grundstückseigentümer einen Erbbauzins, der als regelmäßige Zahlung während der Laufzeit des Erbbaurechts zu entrichten ist.
Das Erbbaurecht kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen genutzt werden, um beispielsweise Wohn- oder Gewerbeimmobilien zu errichten. Es bietet die Möglichkeit, auch ohne eigenes Grundstückseigentum in den Genuss von Immobilieneigentum zu kommen.
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