Was ist entgeltfortzahlungsgesetz?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmer.

Hier sind einige wichtige Aspekte des EFZG:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn sie unverschuldet arbeitsunfähig erkranken. Die Voraussetzungen hierfür sind unter anderem ein bestehendes Arbeitsverhältnis und die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mehr dazu: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Entgeltfortzahlung%20im%20Krankheitsfall
  • Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit: Das Gesetz definiert, wann eine Arbeitsunfähigkeit als "unverschuldet" gilt. Grundsätzlich sind selbstverschuldete Erkrankungen (z.B. durch grob fahrlässiges Verhalten) von der Entgeltfortzahlung ausgeschlossen.
  • Dauer der Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung beträgt in der Regel 100% des üblichen Arbeitsentgelts. Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
  • Feiertagsbezahlung: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts an gesetzlichen Feiertagen, wenn sie an diesen Tagen normalerweise gearbeitet hätten. Mehr dazu: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Feiertagsbezahlung
  • Anzeigepflicht und Nachweispflicht: Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Mehr dazu: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Anzeigepflicht%20Arbeitsunfähigkeit
  • Sonderregelungen: Es gibt Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte.
  • Missbrauch: Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, um Entgeltfortzahlung zu erhalten, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Zusammenhang mit anderen Gesetzen: Das EFZG steht im Zusammenhang mit anderen Gesetzen, wie z.B. dem Sozialgesetzbuch (SGB) V (Krankenversicherung).