Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft. Arbeitnehmer haben gemäß diesem Gesetz im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts für eine bestimmte Dauer, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die Zahlung des Entgelts erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber und beträgt in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das volle Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Nach Ablauf der sechs Wochen wird das Krankengeld von der Krankenkasse übernommen.
Das Gesetz regelt auch die Fortzahlung des Entgelts bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Mutterschaft besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 14 Wochen, wobei der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erstattet bekommt.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz dient der Absicherung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
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