Was ist eigenbetrieb?

Ein Eigenbetrieb ist eine Organisationsform, bei der eine öffentliche Verwaltung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine Aufgabe in eigener Regie übernimmt und eigenständig betreibt. Im Gegensatz dazu steht ein Fremdbetrieb, bei dem die Aufgabe durch ein anderes Unternehmen oder eine externe Organisation durchgeführt wird.

Ein Eigenbetrieb hat verschiedene Merkmale und Ziele. Dazu gehören die Selbstständigkeit in der Aufgabenerfüllung, die Eigenverantwortlichkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Gewinnerzielung. Die Gewinne eines Eigenbetriebs fließen dabei in den Haushalt der Trägerorganisation, etwa einer Kommune oder eines Landkreises.

Typische Beispiele für Eigenbetriebe sind beispielsweise städtische Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Eigenbetriebe für Abfallwirtschaft oder Kliniken. Diese werden oft als Eigenbetriebe geführt, um eine direkte Einflussnahme auf die Dienstleistungen und ihre Qualität zu ermöglichen.

Eigenbetriebe haben einen eigenständigen Haushalt mit eigenen Einnahmen und Ausgaben. Sie können Entscheidungen unabhängig von der Verwaltungsstruktur ihrer Trägerorganisation treffen und betriebswirtschaftliche Grundsätze anwenden. Dadurch soll eine effiziente und kostengünstige Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erreicht werden.

Die Rechtsgrundlagen für Eigenbetriebe variieren je nach Land oder Bundesland, wobei die Regelungen meist im Kommunalrecht zu finden sind. In Deutschland unterliegen Eigenbetriebe in der Regel der Aufsicht ihrer Trägerorganisation oder einer darüber stehenden Behörde.

Insgesamt bieten Eigenbetriebe den öffentlichen Verwaltungen die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben selbstständig und unabhängig von externen Dienstleistern zu erfüllen und dabei eine größere Kontrolle über die Qualität, Kosten und Ausführung der Aufgabe zu haben.