Was ist ausbürgerung?
Ausbürgerung in Deutschland
Die Ausbürgerung ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder von Amts wegen. Sie ist in Deutschland an strenge Bedingungen geknüpft und dient dem Schutz der Grundrechte des Einzelnen.
Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit (ohne Antrag):
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag: Wer auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde erteilt. Mehr dazu unter: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Doppelte%20Staatsbürgerschaft
- Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates: Deutscher Staatsangehöriger, der ohne Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Verzicht: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde aufgegeben werden. Mehr dazu unter: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Verzichtserklärung
- Adoption durch Ausländer: Ein minderjähriges Kind verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es von Ausländern adoptiert wird und durch die Adoption deren Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern es nicht gleichzeitig kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit behält.
- Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung: Die Einbürgerung kann unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde.
Ausbürgerung (Entzug der Staatsangehörigkeit von Amts wegen):
- Die Ausbürgerung gegen den Willen einer Person ist in Deutschland nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Sie ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde (Artikel 16 Abs. 1 GG).
- Ein Entzug der Staatsangehörigkeit ist unter sehr engen Voraussetzungen möglich, wenn sich ein Deutscher an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt hat und zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Beteiligung an terroristischen Aktivitäten im Ausland zu unterbinden.
Wichtig: Die Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Person konsultiert werden.