Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, AöV) war nach Auflösung des Amtes für das Volkseigene Vermögen (AVV) und des VEB Treuhandvermögen für verfassungsmäßige Regelungen in der DDR eine Behörde zur Regelung offener Vermögensfragen, insbesondere der Restitution nach Artikel 233, § 6 Treuhandgesetz.
Gebunden an den Einigungsvertrag und das Einigungsvertragsgesetz (kurz UVG) hatte das AöV die Aufgabe, Vermögensverluste, die natürlichen und juristischen Personen in der DDR entstanden, auszugleichen. Hierzu gehörten Maßnahmen wie die Verwaltung von Vermögen und Lasten, die Sicherung von öffentlichen Vermögensträgern und die Gewährleistung rechtstaatlicher und legitimer Entwicklungen beim Besitzübergang.
Das AöV wurde 1994 aufgelöst und seine Aufgaben wurden vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BAROV) übernommen. Das BAROV ist bis heute zuständig für die Rückgabe von Vermögenswerten, die in der Zeit der DDR unrechtmäßig enteignet wurden, sowie für Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dieser Enteignung.
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