Was ist untervollmacht?

Untervollmacht

Eine Untervollmacht ist die Übertragung einer bereits erteilten Vollmacht von dem Bevollmächtigten (dem "Hauptbevollmächtigten") an einen Dritten (den "Unterbevollmächtigten"). Der Unterbevollmächtigte handelt dann im Namen des ursprünglichen Vollmachtgebers.

Wichtige Aspekte:

  • Zulässigkeit: Die Zulässigkeit einer Untervollmacht hängt von der ursprünglichen Vollmacht ab. Die ursprüngliche Vollmacht kann die Erteilung einer Untervollmacht explizit gestatten, verbieten oder dazu schweigen. Wenn die Vollmacht schweigt, ist die Erteilung einer Untervollmacht unter Umständen zulässig, sofern dies im Interesse des Vollmachtgebers liegt und keine persönlichen Gründe gegen die Übertragung sprechen. Siehe auch: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Vollmacht

  • Haftung: Der Hauptbevollmächtigte haftet in der Regel für die Auswahl und Überwachung des Unterbevollmächtigten. Wenn der Unterbevollmächtigte einen Schaden verursacht, kann der Hauptbevollmächtigte haftbar gemacht werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung verletzt hat.

  • Umfang: Der Umfang der Untervollmacht kann enger gefasst sein als die ursprüngliche Vollmacht. Der Hauptbevollmächtigte kann die Befugnisse des Unterbevollmächtigten beschränken.

  • Beendigung: Die Untervollmacht endet automatisch, wenn die ursprüngliche Vollmacht endet (z.B. durch Widerruf des Vollmachtgebers, Tod des Vollmachtgebers oder des Hauptbevollmächtigten). Sie kann auch durch Widerruf des Hauptbevollmächtigten gegenüber dem Unterbevollmächtigten beendet werden. Siehe auch: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Widerruf%20einer%20Vollmacht

  • Form: Die Form der Untervollmacht richtet sich in der Regel nach den Anforderungen der ursprünglichen Vollmacht. Wenn die ursprüngliche Vollmacht beispielsweise notariell beglaubigt wurde, sollte auch die Untervollmacht notariell beglaubigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  • Sorgfaltspflicht: Sowohl der Hauptbevollmächtigte als auch der Unterbevollmächtigte haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vollmachtgeber. Sie müssen seine Interessen wahren und ihre Befugnisse verantwortungsvoll ausüben. Siehe auch: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Sorgfaltspflicht