Was ist tendenzbetrieb?

Tendenzbetrieb

Der Tendenzbetrieb ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und bezieht sich auf eine besondere Form des Betriebes, bei der weltanschauliche, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder ähnliche Tendenzen im Vordergrund stehen. Er genießt eine besondere Stellung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

  • Definition und Merkmale: Ein Tendenzbetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass die Verfolgung einer bestimmten Tendenz (weltanschaulicher, religiöser, politischer, wissenschaftlicher, künstlerischer, erzieherischer, publizistischer Art) den Hauptzweck des Betriebes darstellt. Dies muss nicht der alleinige Zweck sein, aber er muss prägend sein. Beispiele sind kirchliche Einrichtungen, Parteien, Verlage, Privatschulen oder Forschungsinstitute.

  • Sonderstellung im Betriebsverfassungsgesetz: Das Betriebsverfassungsgesetz gilt grundsätzlich auch in Tendenzbetrieben. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen.

  • Einschränkungen der Mitbestimmung: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind in Tendenzbetrieben eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten, die die Tendenz des Betriebs unmittelbar berühren. Beispielsweise kann der Betriebsrat bei Einstellungen oder Versetzungen nicht mitbestimmen, wenn dies im Widerspruch zur Tendenz des Betriebes stünde. Diese Einschränkungen sind in § 118 BetrVG geregelt.

  • § 118 BetrVG: §%20118%20BetrVG ist die zentrale Norm, die die Sonderstellung von Tendenzbetrieben im Betriebsverfassungsrecht regelt. Sie bestimmt, inwieweit die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen in Tendenzbetrieben Anwendung finden.

  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten: Im Arbeitsrecht können Tendenzbetriebe von ihren Mitarbeitern eine Loyalität gegenüber der verfolgten Tendenz verlangen. Dies kann sich beispielsweise in der Kleiderordnung, im Verhalten gegenüber Dritten oder in der Ausübung bestimmter Tätigkeiten äußern. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

  • Abgrenzungsprobleme: Die Abgrenzung, wann ein Tendenzbetrieb vorliegt, ist nicht immer einfach und kann im Einzelfall zu Streitigkeiten führen. Es kommt auf eine Gesamtbetrachtung der Umstände an.