Was ist patenbescheinigung?

Eine Patenbescheinigung ist ein Dokument, das von der Kirchengemeinde eines Paten ausgestellt wird und bestätigt, dass dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um das Patenamt in der evangelischen oder katholischen Kirche zu übernehmen.

Wichtige Aspekte:

  • Zweck: Die Patenbescheinigung dient als Nachweis gegenüber der Taufgemeinde des Kindes, dass der designierte Pate Mitglied der Kirche ist und die Anforderungen für das Patenamt erfüllt.

  • Inhalt: Die Bescheinigung enthält in der Regel Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Konfession und Wohnort des Paten. Außerdem wird bestätigt, dass der Pate getauft und gefirmt/konfirmiert ist (je nach Konfession) und nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

  • Voraussetzungen: Um eine Patenbescheinigung zu erhalten, muss der Pate in der Regel Mitglied der jeweiligen Kirche sein (evangelisch oder katholisch), das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst getauft und gefirmt/konfirmiert sein. Ein aktiver Kirchenaustritt schließt die Übernahme des Patenamtes in der Regel aus.

  • Beantragung: Die Patenbescheinigung wird bei der Kirchengemeinde, in der der Pate wohnt, beantragt. Hierfür ist in der Regel ein persönlicher Besuch im Pfarrbüro erforderlich.

  • Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Patenbescheinigung ist in der Regel nicht begrenzt. Es ist jedoch ratsam, eine aktuelle Bescheinigung vorzulegen, da sich die Umstände des Paten (z.B. Kirchenaustritt) geändert haben könnten.

  • Alternative Bezeichnungen: Manchmal wird die Patenbescheinigung auch als "Patenschein" oder "Taufpatenbescheinigung" bezeichnet.

  • Konfession: Je nach Konfession (katholisch oder evangelisch) können die genauen Anforderungen und Bezeichnungen leicht variieren.