Das Zündwarenmonopol war eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die von 1919 bis 2003 bestand. Durch dieses Monopol hatte nur der Staat das Recht, Zündhölzer und Feuerzeuge herzustellen und zu vertreiben. Alle anderen Unternehmen waren von der Produktion und dem Vertrieb von Zündwaren ausgeschlossen.
Das Monopol wurde eingeführt, um den Verkauf von gefährlichen oder minderwertigen Zündwaren einzudämmen und gleichzeitig Steuereinnahmen für den Staat zu generieren. Die Qualität der Zündhölzer und Feuerzeuge wurde durch staatliche Prüfungen sichergestellt.
Das Zündwarenmonopol wurde von vielen als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und als Wettbewerbsverzerrung kritisiert. Es gab jedoch auch Befürworter, die argumentierten, dass es zur Sicherheit der Verbraucher beitrug und Steuereinnahmen sicherte.
Im Jahr 2003 wurde das Zündwarenmonopol aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts als unvereinbar mit dem Grundgesetz abgeschafft. Seitdem dürfen private Unternehmen Zündhölzer und Feuerzeuge produzieren und vertreiben.
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