Der Zwickelerlass ist eine Bestimmung im deutschen Strafverfahrensrecht, die die Verwendung von Zwickern in der Polizeiarbeit regelt. Ein Zwickel ist eine verdeckte Ermittlungsmethode, bei der ein verdeckter Ermittler als "Zweckmittelerwerber" auftritt, um Informationen über eine Straftat oder Verdächtige zu sammeln.
Gemäß dem Zwickelerlass dürfen Zwickler nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht erfolgreich waren und das öffentliche Interesse die Verwendung rechtfertigt. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung.
Der Zwickelerlass enthält auch Vorgaben zur konkreten Durchführung der Zwickelmaßnahmen, wie etwa die Dokumentation aller Aktivitäten, die Mitwirkung eines Ermittlungsrichters und die Begrenzung der Dauer des Einsatzes.
Der Zwickelerlass wurde eingeführt, um die verdeckte Ermittlungsmethode der Zwickler zu regeln und Missbrauch zu verhindern. Er dient dazu, die Rechte und Freiheiten von Verdächtigen zu schützen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
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