Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde am 12. September 1990 unterzeichnet und gilt als ein bedeutendes Ereignis in der deutschen Geschichte. Es handelt sich dabei um einen internationalen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs - den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich.
Der Vertrag bestätigte die Souveränität und die völkerrechtliche Einheit Deutschlands, und legte die Rahmenbedingungen für die Wiedervereinigung fest. Er markierte das Ende der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten in Deutschland und erlaubte somit die volle Souveränität des vereinten Landes.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien erreicht und bildete die rechtliche Grundlage für die deutsche Einheit. Er beinhaltete Vereinbarungen über den Abzug der sowjetischen Truppen aus der ehemaligen DDR, die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands und die Anerkennung der bestehenden Grenzen.
Der Vertrag wurde 1991 durch den Bundestag und den DDR-Volkskammer genehmigt und trat offiziell am 15. März 1991 in Kraft. Er hat dazu beigetragen, die Teilung Deutschlands zu überwinden und die Grundlage für eine friedliche und stabile Zukunft des vereinigten Landes zu schaffen.
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