Was ist zwangsgeld?
Zwangsgeld
Das Zwangsgeld ist ein Beugemittel, das im deutschen Verwaltungsrecht und im Zivilprozessrecht eingesetzt wird, um die Durchsetzung von Verwaltungsakten oder gerichtlichen Entscheidungen zu erzwingen. Es dient dazu, den Schuldner zur Erfüllung einer Verpflichtung zu bewegen.
Wesentliche Merkmale:
- Beugemittel: Es zielt darauf ab, den Willen des Verpflichteten zu beugen, um ihn zur Erfüllung seiner Pflicht zu veranlassen. Es ist keine Strafe.
- Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen: Zwangsgeld kann angeordnet werden, um beispielsweise die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands, die Vorlage von Unterlagen oder die Unterlassung einer bestimmten Handlung zu erzwingen.
- Festsetzung durch Behörde oder Gericht: Die Festsetzung des Zwangsgeldes erfolgt in der Regel durch die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder durch das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat.
- Höhe des Zwangsgeldes: Die Höhe des Zwangsgeldes muss angemessen sein und sich nach der Bedeutung der zu erzwingenden Handlung, Duldung oder Unterlassung sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Pflichtigen richten. Es ist ein Unterschied zum Zwangshaft.
- Wiederholte Festsetzung: Bleibt der Pflichtige weiterhin untätig, kann das Zwangsgeld wiederholt festgesetzt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist.
- Rechtsgrundlagen:
- Im Verwaltungsrecht: Insbesondere in den jeweiligen Vollstreckungsgesetzen der Länder (Verwaltungsvollstreckungsgesetz).
- Im Zivilprozessrecht: § 888 ZPO (Zivilprozessordnung).
Anwendungsbereiche:
- Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht): Durchsetzung von Anordnungen von Behörden, z.B. im Baurecht, Umweltrecht oder Gewerberecht. Beispielsweise bei Baugenehmigung.
- Zivilrecht (Zivilprozessrecht): Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen, z.B. Herausgabe von Sachen, Unterlassung von Wettbewerbshandlungen.
Rechtsbehelfe:
Gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes kann in der Regel Widerspruch (im Verwaltungsverfahren) oder Beschwerde (im Zivilprozessverfahren) eingelegt werden. Die Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung kann somit gerichtlich überprüft werden.
Abgrenzung:
Das Zwangsgeld ist zu unterscheiden von anderen Zwangsmitteln wie der Ersatzvornahme oder dem unmittelbaren Zwang. Die Sicherungsanordnung ist ebenso ein anderer Begriff.